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   LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16   

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LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16 (https://dejure.org/2017,8601)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19.01.2017 - 4 O 89/16 (https://dejure.org/2017,8601)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 4 O 89/16 (https://dejure.org/2017,8601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2016 - 12 W 3/16

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Freistellung von der Beitragszahlungspflicht für

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Besondere Umstände, die eine Beschwer der Kläger wegen der ihrer Ansicht nach zu niedrigen Streitwertfestsetzung begründen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2016 - 12 W 3/16 - juris Rn. 6 m.w.N).
  • LAG Nürnberg, 30.09.2004 - 6 Ta 27/04

    Kosten - Hilfsanträge - Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Insofern wird zwar vereinzelnd in der Rechtsprechung (LAG Köln, NZA-RR 2002, S. 437 (438); LAG Nürnberg, MDR 2005, S. 120) vertreten, dass es gerechtfertigt sei, die Tätigkeit des Anwalts im Fall von Hilfsanträgen besonders zu berücksichtigen.
  • LAG Köln, 14.09.2001 - 13 Ta 214/01

    Streitwert; Anwaltsgebühren; Nachteilsausgleich; Abfindung;

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Insofern wird zwar vereinzelnd in der Rechtsprechung (LAG Köln, NZA-RR 2002, S. 437 (438); LAG Nürnberg, MDR 2005, S. 120) vertreten, dass es gerechtfertigt sei, die Tätigkeit des Anwalts im Fall von Hilfsanträgen besonders zu berücksichtigen.
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07

    Rechtsanwaltsgebühr bei Nichtvornahme einer Zusammenzurechnung von Klage und

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 -, juris m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 W 14/13

    Streitwertbemessung: Werklohnklage mit Geltendmachung einer Sicherheit

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Sowohl der Zahlungsanspruch als auch der Anspruch auf Stellung einer Sicherheit dienen letztendlich der Befriedigung des einheitlichen Zahlungsinteresses der Klägers (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.3.2013 -10 W 14/13, BeckRS 2013, 6562).
  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 6 W 1/08

    Streitwert einer Klage auf Erstellung des Nichtbestehens einer Forderung und

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Der hier von Seiten des Klägers angeführte Beschluss des OLG Koblenz streitet für die hiesige Auslegung (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 6 W 1/08 -, juris).
  • OLG Dresden, 22.11.2013 - 10 W 1107/13

    Klage auf Werklohn: Sicherungshypothek bei der Streitwertbemessung irrelevant

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16
    Höher als der Ausgleich des in voller Höhe angesetzten Zahlungsanspruchs ist das - nach § 5 ZPO für die Streitwertbemessung ausschlaggebende - wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht, denn mehr als diesen Betrag kann er nicht erlangen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22.11.2013 - 10 W 1107/13 -, juris Rn. 2).
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